Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde kann das
Stasi-Unterlagen-Gesetz in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
B. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 162