Gesetz zur Änderung des Transparenzrichtlinie-Gesetzes (TranspRLGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3364 (Nr. 65); Geltung ab 29.12.2006
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/81/EG der Europäischen Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. EU Nr. L 312 S. 47).

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2006 TranspRLG § 1

In § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Transparenzrichtlinie-Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2141) werden die Wörter „hierfür staatliche Beihilfen in jedweder Form (einschließlich Ausgleichszahlungen) erhalten," durch die Wörter „in Bezug auf diese Dienstleistungen staatliche Ausgleichsleistungen in jedweder Form erhalten," ersetzt.

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Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2006.



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