Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/81/EG der Europäischen Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. EU Nr. L 312 S. 47).
In §
1 Abs. 1 Nr. 2 des
Transparenzrichtlinie-Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2141) werden die Wörter hierfür staatliche Beihilfen in jedweder Form (einschließlich Ausgleichszahlungen) erhalten," durch die Wörter in Bezug auf diese Dienstleistungen staatliche Ausgleichsleistungen in jedweder Form erhalten," ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2006.