§ 12 Verordnungsermächtigung
(1)
1Soweit weitere Rechtsakte der Europäischen Union in den Anwendungsbereich der
Verordnung (EU) 2017/2394 einbezogen worden sind, wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ermächtigt, die Zuständigkeit für die Durchführung der
Verordnung (EU) 2017/2394 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf das Umweltbundesamt zu übertragen.
2Im Falle einer Rechtsverordnung nach Satz 1 bleibt
§ 2 Nummer 2 und 4 unberührt.
(2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- Verweisungen auf Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/2394 in diesem Gesetz zu ändern, soweit es zur Anpassung an Änderungen dieser Vorschriften erforderlich ist,
- 2.
- Vorschriften dieses Gesetzes zu streichen oder in ihrem Wortlaut einem verbleibenden Anwendungsbereich anzupassen, soweit sie durch den Erlass entsprechender Vorschriften in Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union unanwendbar geworden sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 EU-VSchDG Zuständige Behörde (vom 01.08.2022) ... einbezogen worden sind und dem Umweltbundesamt die Zuständigkeit durch Rechtsverordnung nach § 12 Absatz 1 übertragen worden ist, 2. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Ergänzung und Anpassung bundesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004V. v. 01.09.2010 BGBl. I S. 1259
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 VSchDGuaÄndG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes ... worden sind und dem Bundesamt für Justiz die Zuständigkeit durch Rechtsverordnung nach § 12 Absatz 1 übertragen worden ist,". c) In Nummer 2 in dem Satzteil vor Buchstabe a ... Leistungen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erbringt." 13. § 12 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 12 Verordnungsermächtigung". b) In Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die ...
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 146
Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und zur Anpassung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2659; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Eingangsformel ZustÜbBMJVV ... Grund des § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes , von dem Absatz 1 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a des Gesetzes vom 7. Januar 2015 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/12_EU-VSchDG.htm