(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
11 am 1. Februar 2007 in Kraft; Artikel
16 Nr. 12 Buchstabe x, Artikel
17 Nr. 8, 10, 11 und 13, Artikel
18 Nr. 3 und Artikel
24 Nr. 1 Buchstabe a treten am 1. Januar 2008 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2006.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000