Anlage 3 - Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (ZuckPräm2007V k.a.Abk.)

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg3.111.994,58
Bayern8.335.134,13
Brandenburg und Berlin 1.369.225,35
Hessen2.119.350,30
Mecklenburg-Vorpommern2.795.392,04
Niedersachsen und Bremen 12.549.340,08
Nordrhein-Westfalen8.011.426,04
Rheinland-Pfalz2.542.363,14
Saarland6.074,48
Sachsen1.995.056,61
Sachsen-Anhalt5.473.703,21
Schleswig-Holstein und Hamburg 1.618.033,54
Thüringen1.334.091,87



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz V. v. 5. Dezember 2008 BGBl. I S. 2411 m.W.v. 16. Dezember 2008

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Frühere Fassungen von Anlage 3 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
vom 05.12.2008 BGBl. I S. 2411

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ZuckPräm2007V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckPräm2007V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZuckPräm2007V Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen (vom 14.12.2012)
... werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt. (4) Der vierte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411
Artikel 1 2. ZuckPräm2007VÄndV
... werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt." 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 ... auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt." 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten ... 3 aufgeteilt." 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen ...


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