Änderung § 1 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 23.12.2007

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2007 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen


(Text alte Fassung)

Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage aufgeteilt.

(Text neue Fassung)

(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt.

(2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2
aufgeteilt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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