§ 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.12.2007 geltenden Fassung | § 1 n.F. (neue Fassung) in der am 23.12.2007 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen | |
(Text alte Fassung) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage aufgeteilt. | (Text neue Fassung) (1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt. (2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt. |