Artikel 5 - Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TerrorBekämpfErgG k.a.Abk.)

G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
Geltung ab 11.01.2007, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. Januar 2007 G 10 § 2

Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Februar 2005 (BGBl. I S. 239) geändert worden ist, wird folgender Satz 4 eingefügt:

 
„§ 8a Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 4a des MAD-Gesetzes und § 2a des BND-Gesetzes bleiben unberührt."

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Zitierungen von Artikel 5 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 TerrorBekämpfErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TerrorBekämpfErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 TerrorBekämpfErgG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 10.12.2020)
... Artikel 1 bis 9, 11 und 12 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) (aufgehoben) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 6 BVerfSchGuaÄndG Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
... In der Einleitung von Absatz 4 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 5 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. ... durch Artikel 5 dieses Gesetzes" durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geändert worden ist" ersetzt. ...


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