Änderung Artikel 13 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 10.12.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Artikel 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.12.2020 geltenden Fassung
Artikel 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Artikel 1 bis 9, 11 und 12 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 10 tritt am 10. Januar 2021 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)

(3) Artikel 6 Nummer 1 des SIS-II-Gesetzes vom 6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226) bleibt unberührt.



(heute geltende Fassung) 
 



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