Änderung Artikel 13 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 10.01.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Artikel 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.01.2012 geltenden Fassung
Artikel 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Artikel 1 bis 9, 11 und 12 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 10 tritt am 10. Januar 2012 in Kraft.

(3) Artikel 7b tritt am 1. August 2007 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 10 tritt am 10. Januar 2016 in Kraft.

(3) Artikel 6 Nummer 1 des SIS-II-Gesetzes vom 6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226) bleibt unberührt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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