Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEGBer k.a.Abk.)

B. v. 24.01.2007 BGBl. I S. 68 (Nr. 3); Geltung ab 08.02.2007
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Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 13. Dezember 2006 SEStEG Artikel 3, KStG § 27

Artikel 3 Nr. 10 des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Buchstabe d wird wie folgt gefasst:

„d)
Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

„(7) Die vorstehenden Absätze gelten sinngemäß für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes gewähren können.""

2.
Der bisherige Buchstabe d wird der neue Buchstabe e.



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