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Zitierungen von § 53 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 PStG Sperrvermerke
... Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist; die §§ 50 bis 53 gelten entsprechend. (2) Geht dem Standesamt ein Ersuchen der ...
§ 68a PStG Rechte der betroffenen Person (vom 26.11.2019)
... nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679 nur unter den Voraussetzungen der §§ 47 bis 53 ausgeübt werden. (3) Das Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 12 FGG-RG Änderung des Personenstandsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 wie folgt gefasst: „§ 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 wie folgt gefasst: „§ 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde". 2. In § 51 Abs. 1 ... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt. 3. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; ... ersetzt. 3. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde (1) Der Beschluss, durch den ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... ein Komma und die Wörter „dem Standesamt" eingefügt. 20. § 53 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Gegen den Beschluss steht dem Standesamt ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 17 2. DSAnpUG-EU Änderung des Personenstandsgesetzes
... nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679 nur unter den Voraussetzungen der §§ 47 bis 53 ausgeübt werden. (3) Das Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 der ...