Zitierungen von § 57 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 PStG Personenstandsurkunden (vom 22.12.2018)
... beglaubigte Registerausdrucke, 2. aus dem Eheregister Eheurkunden ( § 57 ); bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus ...
§ 77 PStG Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher (vom 01.11.2017)
... Heiratseinträge fortgeführt werden, werden als Personenstandsurkunden nur Eheurkunden ( § 57 ) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig." 17. § 57 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... Heiratseinträge fortgeführt werden, werden als Personenstandsurkunden nur Eheurkunden ( § 57 ) ausgestellt." 26. § 78 wird aufgehoben. 27. Folgender § 79 ...

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... stellt folgende Personenstandsurkunden aus: 1. aus dem Eheregister Eheurkunden ( § 57 ); bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus ... und Authentifizierungsverfahren zu verwenden." 17. § 57 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Komma durch einen Punkt ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 4 EheRAnpG Änderung des Personenstandsgesetzes
... dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden (§ 58),". 13. § 57 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „In dem Feld „Weitere Angaben aus dem ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird." 22. § 57 wird wie folgt gefasst: „§ 57 Eheurkunde In die Eheurkunde ... wird." 22. § 57 wird wie folgt gefasst: „§ 57 Eheurkunde In die Eheurkunde werden aufgenommen 1. die Vornamen und ...


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