(1) Artikel
1 §
67 Abs. 4, §§
73,
74 und
77 Abs. 1 sowie Artikel
2 Abs. 13 Nr. 4 §
82a Abs. 6 bis 8 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten das
Personenstandsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), und Artikel
1 §
67 Abs. 4 dieses Gesetzes außer Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Februar 2007.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748