Änderung Artikel 5 PStRG vom 24.05.2007

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Artikel 5 PStRG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.05.2007 geltenden Fassung
Artikel 5 PStRG n.F. (neue Fassung)
in der am 24.05.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Artikel 1 § 67 Abs. 4, §§ 73, 74 und 77 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 6 bis 8 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

(1a) Artikel 2 Abs. 15 Buchstabe b tritt am Tag nach der Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten das Personenstandsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), und Artikel 1 § 67 Abs. 4 dieses Gesetzes außer Kraft.






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