Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der BVL-Übertragungsverordnung (1. BVLÜVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2007 BGBl. I S. 152 (Nr. 5); Geltung ab 24.02.2007
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Artikel 2



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der BVL-Übertragungsverordnung in der ab dem 24. Februar 2007 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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