Artikel 1 - Zwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (20. BtMÄndV)

V. v. 14.02.2007 BGBl. I S. 154 (Nr. 5); Geltung ab 01.03.2007
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Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 1. März 2007 BtMG Anlage II

In Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, wird die folgende Position in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

INNandere nicht geschützte oder Trivialnamen chemische Namen (IUPAC)
„meta-Chlorphenylpiperazin (m-CPP) - 1-(3-Chlorphenyl)piperazin".




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