Artikel 2 - Zwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (20. BtMÄndV)

V. v. 14.02.2007 BGBl. I S. 154 (Nr. 5); Geltung ab 01.03.2007
|

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 1. März 2008 BtMG Anlage II

Diese Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft. Sie tritt ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed