Artikel 5 - Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (MedProdRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Neufassung der Medizinprodukte-Verordnung und der Medizinprodukte-Gebührenverordnung



Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Medizinprodukte-Verordnung in der vom 1. September 2007 an geltenden Fassung und den Wortlaut der Medizinprodukte-Gebührenverordnung in der nach dem Inkrafttreten der Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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