§ 4 - Telemediengesetz (TMG)

Artikel 1 G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 772-4 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 4 Zulassungsfreiheit


§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.

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Zitierungen von § 4 TMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 19.11.2020 BGBl. I S. 2456
Artikel 1 TMGuaÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... Herkunftslandprinzip Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit, Informationspflichten § 4 Zulassungsfreiheit § 5 Allgemeine Informationspflichten § 6 ...

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 12 BestDaAAG Änderung des Telemediengesetzes (vom 02.04.2021)
... in § 4 Absatz 3 Nummer 1 des BND-Gesetzes genannten Gefahrenbereichen oder zum Schutz der in § 4 Absatz 3 Nummer 2 und 3 des BDN-Gesetzes genannten Rechtsgüter. (4) Die Auskunft nach Absatz 1 Satz 3 ... 4. das Zollkriminalamt, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, zum Schutz der in § 4 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Rechtsgüter, ...


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