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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin (BrauMälzAusbV k.a.Abk.)

V. v. 22.02.2007 BGBl. I S. 186, 1202 (Nr. 6); aufgehoben durch § 17 V. v. 04.06.2021 BGBl. I S. 1483
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-28 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Hygiene,

2.
Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsmittel,

3.
Herstellen von Malz,

4.
Herstellen von Würze,

5.
Gären, Reifen, Lagern und Filtrieren von Bier,

6.
Herstellen von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Biermischgetränken,

7.
Abfüllen und Verpacken,

8.
Getränkeschankanlagen und Produktpflege,

9.
Technische Infrastruktur,

10.
Warten; Steuern und Regeln;

Abschnitt B

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Planen von Arbeitsabläufen, qualitätssichernde Maßnahmen,

6.
Information und Kommunikation.

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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BrauMälzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrauMälzAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BrauMälzAusbV (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin (vom 30.06.2007)
... 4 1 Hygiene (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) a) Produktionsanlagen und Leitungssysteme reinigen, ... 2 Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsmittel (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) a) Bedarf an Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebs- ... bereitstellen 3 3 Herstellen von Malz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) a) Anlagen und Maschinen zum Fördern, Aufbereiten, ... 4 Herstellen von Würze (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) a) Malz unter Berücksichtigung von Vorgaben zur ... Gären, Reifen, Lagern und Filtrieren von Bier (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Hefemanagement betreiben 3  ... von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Biermischgetränken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Karbonisierungsanlagen bedienen und Kohlensäure- ... 4 7 Abfüllen und Verpacken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) a) Verpackungen annehmen, prüfen, lagern und bereit- ... und Produktpflege (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Getränkeschankanlagen aufbauen, in Betrieb neh- ... ausschenken 4 9 Technische Infrastruktur (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) Verfahrensschaubilder und Verrohrungspläne lesen ... 10 Warten; Steuern und Regeln (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 10) a) mechanische Wartungsarbeiten an Maschinen und ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... von Arbeits- abläufen, qualitäts- sichernde Maßnahmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5) a) Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, ... 8 6 Information und Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 6) a) Informations- und Kommunikationssysteme anwen- den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin
B. v. 21.06.2007 BGBl. I S. 1202
Berichtigung BrauMälzAusbVBer
... Spalte 4 der laufenden Nummer 5 des Abschnitts B der Anlage (zu § 3 ) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und ...