§ 5 - 42. Ausnahmeverordnung zur StVZO (42. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.1992 BGBl. I S. 2479; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 9232-1-42 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 5



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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