Das
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom
9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
6 ist im einleitenden Satzteil die Angabe Absatz 4" durch die Angabe Absatz 5" und im Text des dem §
1a des
Düngemittelgesetzes angefügten Absatzes die Absatzbezeichnung (4)" durch die Absatzbezeichnung (5)" zu ersetzen.