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Zitierungen von § 13 URV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 URV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in URV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 URV Registrierung der Nutzer (vom 01.08.2022)
... Soweit nach § 11 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3, § 13 Absatz 4 , § 15 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 eine Registrierung beim Unternehmensregister ... Postadresse, 4. Rufnummer. Im Fall einer Registrierung, die nach § 13 Absatz 4 erforderlich ist, ist Satz 2 Nummer 4 nicht anzuwenden. (2) Für die Registrierung ...
§ 18 URV Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (vom 01.08.2022)
... §§ 1 bis 4, 10 bis 13 und 15 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 2 und 3" ersetzt. 4. In § 13 Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern „Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a des ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 13 DiRUG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... 11" durch die Angabe „§ 11 Absatz 1 und 3" ersetzt. 12. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ... Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie Die §§ 1 bis 4, 10 bis 13 und 15 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen ...

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
Artikel 5 MicroBilG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
...  a) In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 11 Satz 4," die Angabe „§ 13 Absatz 4," eingefügt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ... Satz wird angefügt: „Im Fall einer Registrierung, die nach § 13 Absatz 4 erforderlich ist, ist Satz 2 Nummer 4 nicht anzuwenden." 3. § 10 ... „§ 10" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 5. Dem § 13 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Der Antrag auf Übermittlung ...