Zitierungen von § 3a URV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a URV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in URV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2025)
...  1441 Verfahren zur Registrierung nach § 3 Abs. 2, § 3a URV ; die Identitätsprüfung erfolgt unter Verwendung   ... elektronischen Identitätsnachweises oder elektronischen Identifizierungs- mittels nach § 3a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 URV ... 12,00 € b) einer von der registerführenden Stelle ... registerführenden Stelle zur Verfügung gestellten Identifizierungs- methode nach § 3a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 URV ... 22,00 € c) einer bereits über die ... die Steuerberaterplattform (§ 86c StBerG) erfolgten Identi- fizierung des Nutzers nach § 3a Abs. 4 URV ... 7,60 € Hauptabschnitt 5  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 6 JusStaStG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... „1441 Verfahren zur Registrierung nach § 3 Abs. 2, § 3a URV ; die Identitätsprüfung erfolgt unter Verwendung   ... elektronischen Identitätsnachweises oder elektronischen Identifizierungs- mittels nach § 3a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 URV ... 12,00 € b) einer von der registerführenden Stelle ... registerführenden Stelle zur Verfügung gestellten Identifizierungs- methode nach § 3a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 URV ... 22,00 € c) einer bereits über die ... die Steuerberaterplattform (§ 86c StBerG) erfolgten Identi- fizierung des Nutzers nach § 3a Abs. 4 URV ... 7,60 €".  ...

Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung
V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
Artikel 1 URVÄndV Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird Absatz 3. 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Identifikation der Nutzer (1) Für ... Absatz 3. 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Identifikation der Nutzer (1) Für eine Registrierung nach § 3 Absatz 2 hat ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed