Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der
Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006