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§ 4 - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Artikel 1 V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Geltung ab 09.03.2007; FNA: 805-3-10 Arbeitsschutz
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§ 4 Messungen



(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Messungen nach dem Stand der Technik durchgeführt werden. Dazu müssen

1.
Messverfahren und -geräte den vorhandenen Arbeitsplatz- und Expositionsbedingungen angepasst sein; dies betrifft insbesondere die Eigenschaften des zu messenden Lärms oder der zu messenden Vibrationen, die Dauer der Einwirkung und die Umgebungsbedingungen und

2.
die Messverfahren und -geräte geeignet sein, die jeweiligen physikalischen Größen zu bestimmen, und die Entscheidung erlauben, ob die in den §§ 6 und 9 festgesetzten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte eingehalten werden.

Die durchzuführenden Messungen können auch eine Stichprobenerhebung umfassen, die für die persönliche Exposition eines Beschäftigten repräsentativ ist. Der Arbeitgeber hat die Dokumentation über die ermittelten Messergebnisse mindestens 30 Jahre in einer Form aufzubewahren, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht.

(2) Messungen zur Ermittlung der Exposition durch Vibrationen sind zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 entsprechend den Nummern 1.2 und 2.2 des Anhangs durchzuführen.



 

Zitierungen von § 4 LärmVibrationsArbSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LärmVibrationsArbSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LärmVibrationsArbSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 LärmVibrationsArbSchV Gefährdungsbeurteilung (vom 27.07.2010)
... nicht sicher ermitteln, hat er den Umfang der Exposition durch Messungen nach § 4 festzustellen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ...
§ 16 LärmVibrationsArbSchV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 24.12.2008)
... § 3 Abs. 4 Satz 2 die dort genannten Angaben nicht macht, 3. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 nicht sicherstellt, dass Messungen nach dem Stand der ... dass Messungen nach dem Stand der Technik durchgeführt werden, oder entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 die Messergebnisse nicht speichert, 4. entgegen § 5 Satz 1 nicht ...
Anhang Vibrationen LärmVibrationsArbSchV (vom 27.07.2010)
... werden. 1.2 Messung Im Falle von Messungen gemäß § 4 Abs. 2 a) können Stichprobenverfahren verwendet werden, wenn sie für die ... werden. 2.2 Messung Im Falle von Messungen gemäß § 4 Abs. 2 können Stichprobenverfahren verwendet werden, wenn sie für die betreffenden ...