§ 14 (aufgehoben)
Die alle zeigt Aufstellung nachfolgende Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
Artikel 5 ArbMedVVEV Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 (weggefallen)". 2. In § 11 ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 (weggefallen)". 2. In § 11 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 13 ... Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung." 4. § 14 wird aufgehoben. 5. § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In ...
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