Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (EUBeitrBGuROInkBek k.a.Abk.)

B. v. 26.01.2007 BGBl. II S. 127; Geltung ab 01.01.2007
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2007 EUBeitrBGRUBRAnpG

Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (BGBl. 2006 II S. 1146) wird bekannt gemacht, dass der Vertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2

am 1. Januar 2007

für die Bundesrepublik Deutschland und die folgenden Vertragsparteien in Kraft getreten ist:

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern.

Die deutsche Ratifikationsurkunde war am 20. Dezember 2006 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt worden.



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