Eingangsformel - Siebte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften (7. PflSchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.03.2007 BGBl. I S. 319 (Nr. 10); Geltung ab 24.03.2007
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

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auf Grund des § 16c Abs. 5 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), § 16c eingefügt durch Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342),

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auf Grund des § 37 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), § 37 Abs. 2 zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342), im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.



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