Artikel 1 - Vierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (40. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.03.2007 BGBl. I S. 348 (Nr. 10); Geltung ab 24.03.2007
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 24. März 2007 KosmetikV § 5a, Anlage 1

Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), zuletzt geändert durch Artikel 357 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In § 5a Abs. 4 Satz 1 wird nach der Angabe „Beschluß 96/335/EG der Kommission vom 8. Mai 1996 zur Festlegung einer Liste und einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer Mittel (ABl. EG Nr. L 132 S. 1)" die Angabe „, geändert durch den Beschluss 2006/257/EG vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 97 S. 1)," eingefügt.

2.
In Anlage 1 Teil A wird die Nummer 419 wie folgt gefasst:

„419.
Material der Kategorie 1 und Material der Kategorie 2 gemäß Artikel 4 bzw. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 273 S. 1) und daraus gewonnene Bestandteile."



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