Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Das
Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom
20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), zuletzt geändert durch Artikel
15 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
- 01.
- § 8 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
- 1.
- (aufgehoben)
- 2.
- Die Überschrift des Fünften Abschnitts wird wie folgt gefasst:
„Fünfter Abschnitt Wahrnehmung von Verbandsaufgaben".
- 3.
- (aufgehoben)
- 4.
- § 35 wird aufgehoben.
- 5.
- § 38 Abs. 1 Satz 3 wird aufgehoben.
- 6.
- (aufgehoben)
- 7.
- In § 63 Abs. 1 Satz 3 wird nach den Wörtern „anzuwenden sind" das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Satzteil gestrichen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne VerweiseArtikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011) ... 15 Nr. 4a, Nr. 12, Nr. 16 Buchstabe b, Nr. 20, Nr. 25, Nr. 28 Buchstabe b, Nr. 29, Nr. 30, Artikel 16 Nr. 01 bis 7, Artikel 17, Artikel 29 Nr. 1, 2 und 4, Artikel 43, Artikel 44 Nr. 1 bis 4, Nr. 5 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
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