§
2 Abs. 1 der
Arzneimittelverschreibungsverordnung vom
21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch die Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
-
- a)
- Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,".
- b)
- Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
- „4a.
- bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,".
- c)
- In Nummer 5 wird nach der Angabe „Nummer 4" die Angabe „oder Nummer 4a" eingefügt.
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1427