Artikel 3 - Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich der Absatzmaßnahmen für Butter, Butterfett und Rahm (ButterMarktOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 31. März 2007 MilchFettAusfV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Milchfett-Verarbeitung und -Ausfuhr-Verbilligungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1988 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. März 2007.



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