Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (BetrPrämDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. April 2007 DirektZahlVerpflV § 3

In § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), die durch die Verordnung vom 26. Mai 2006 (BGBl. I S. 1252) geändert worden ist, werden die Wörter „31. Dezember des jeweiligen Jahres" durch die Wörter „31. März des Folgejahres" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BetrPrämDurchfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrPrämDurchfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BetrPrämDurchfVuaÄndV Neubekanntmachung
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1, 2 und 3 geänderten Verordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 801
Artikel 3 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 4. April 2007 (BGBl. I S. 489) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...


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