Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 10/00 - (zu § 58 und § 74 SGB VI) (BVerfGE20070404 k.a.Abk.)

B. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 495 (Nr. 12)
Geltung ab 17.04.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 17. April 2007 SGB VI

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a und Satz 2 in Verbindung mit § 74 Satz 1 und 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Artikels 1 Nummer 11 Buchstabe a und Nummer 16 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 1461) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit er die rentenrechtliche Bewertung der ersten Berufsjahre solcher Versicherter mindert, die Versicherungslücken als Folge eines Wechsels in einen anderen Erwerbsstatus aufweisen.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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