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Artikel 1 - Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAO k.a.Abk.)

A. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 497 (Nr. 12); Geltung ab 17.04.2007
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. April 2007 WBOZustAnO B.

Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512), geändert durch Artikel 1 der Anordnung vom 28. August 1995 (BGBl. I S. 1245), wird wie folgt geändert:

In Abschnitt B Nr. 1 Buchstabe a werden vor dem Semikolon die Wörter „in meiner Personalführung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 WBOZustAnOÄndAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBOZustAnOÄndAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 WBOZustAnOÄndAO
...  1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 14.06.2013 BGBl. I S. 1641
Artikel 4 WBOZustAnO Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Anordnung vom 4. April 2007 (BGBl. I S. 497), außer ...