Artikel 5 - Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (InsVerfVereinfG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2007 GVG § 72

§ 72 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:

1.
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

2.
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) In Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes ist das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat. Dies gilt auch für die in § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und c genannten Sachen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung anstelle dieses Gerichts ein anderes Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts zu bestimmen. Sie können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 InsVerfVereinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVerfVereinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 InsVerfVereinfG Inkrafttreten
... Kalendermonats in Kraft. Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 3 2. JGGuaÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...


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