Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (5. EisenbRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. April 2007 BEVVG § 3, § 5 (neu)

Das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), zuletzt geändert durch Artikel 308 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt gefasst:

„7. nach Maßgabe des § 5 Abs. 1g des Allgemeinen Eisenbahngesetzes die fachliche Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb,".

2.
Folgende Vorschrift wird angefügt:

„§ 5 Eisenbahnsicherheitsbeirat

(1) Beim Eisenbahn-Bundesamt wird ein Eisenbahnsicherheitsbeirat gebildet. Er besteht aus je einem Vertreter der für die Eisenbahnaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden sowie einem Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der den Vorsitz führt.

(2) Das Eisenbahn-Bundesamt führt die Geschäfte des Eisenbahnsicherheitsbeirates.

(3) Die Beratungen sind nicht öffentlich. Der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes oder eine von ihm beauftragte Person nimmt an den Sitzungen teil. Er muss jederzeit gehört werden. Weiteren Personen kann die Teilnahme an den Beratungen auf Antrag eines Mitgliedes des Eisenbahnsicherheitsbeirates oder des Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes gestattet werden.

(4) Der Eisenbahnsicherheitsbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bedarf."

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Zitierungen von Artikel 2 Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. EisenbRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. EisenbRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2497
Artikel 2 6. AEGuaÄndG Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
... vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2007 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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