Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (2. UmwGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Aktiengesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2007 AktG § 120, § 171, § 175, § 246a, § 319, § 327c

Das Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert:

1.
In § 120 Abs. 3 Satz 2 werden nach den Wörtern „den Lagebericht" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „den Bericht des Aufsichtsrats" die Wörter „und bei börsennotierten Aktiengesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs" eingefügt.

2.
In § 171 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „und auch die Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zu erläutern" gestrichen.

3.
In § 175 Abs. 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „Bericht des Aufsichtsrats" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns" die Wörter „und bei börsennotierten Aktiengesellschaften ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs" eingefügt.

4.
In § 246a Abs. 3 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

„Die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen."

5.
§ 319 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

„Der Beschluss soll spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen; Verzögerungen der Entscheidung sind durch unanfechtbaren Beschluss zu begründen."

b)
Nach dem bisherigen Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen."

6.
§ 327c Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 4 wird nach der Angabe „§ 293c Abs. 1 Satz 3 bis 5" ein Komma und die Angabe „Abs. 2" eingefügt.

b)
Satz 5 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. UmwGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. UmwGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 11 FRUG Änderung des Aktiengesetzes
... Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. April 2007 (BGBl. I S. 542), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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