Eingangsformel - Versorgungsfondszuweisungsverordnung (VFZV)

V. v. 11.04.2007 BGBl. I S. 549 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 48 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 2030-2-28-1 Beamte
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Eingangsformel



Auf Grund des § 16 Abs. 1 Satz 4 des Versorgungsrücklagegesetzes vom 9. Juli 1998 (BGBl. I S. 1800), der durch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3288) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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