Artikel 10 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG k.a.Abk.)

G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Geltung ab 01.01.2008, abweichend siehe Artikel 27
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Artikel 10 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 EStG § 52

(611-1)

§ 52 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), das zuletzt durch Artikel 45a des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die bisherigen Absätze 24 bis 24b werden die Absätze 24a bis 24c.

2.
Nach Absatz 23d wird folgender Absatz 24 eingefügt:

„(24) § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Satz 1 ist für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2011 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Vertrag die Zahlung der Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen darf."

3.
Dem Absatz 36 wird folgender Satz angefügt:

„§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 ist für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2011 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird."

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Zitierungen von Artikel 10 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 RVAGAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVAGAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862
Bekanntmachung EStGNB (vom 01.09.2009)
... März 2007 (BGBl. I S. 378), 42. den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 10 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554), 43. den am 1. Januar 2007 in Kraft ...

Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914
Artikel 2 REITGEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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