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Artikel 18 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG k.a.Abk.)

G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Geltung ab 01.01.2008, abweichend siehe Artikel 27
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Artikel 18 Änderung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 FELEG § 6, § 7, § 8, § 11, § 12, § 14, § 18a

(8252-4)

Das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 239 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „Altersrente vom 65. Lebensjahr an" durch das Wort „Regelaltersrente" ersetzt.

2.
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)
In den Sätzen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Altersrente vom 65. Lebensjahr an" durch das Wort „Regelaltersrente" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „das 65. Lebensjahr vollendet" durch die Wörter „die Regelaltersgrenze nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreicht" ersetzt.

3.
In § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter „Altersrente vom 65. Lebensjahr an" durch das Wort „Regelaltersrente" ersetzt.

4.
In § 11 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a werden die Wörter „eine Altersrente vom 65. Lebensjahr an" gestrichen.

5.
In § 12 Satz 3 Nr. 2 werden die Wörter „Vollendung des 65. Lebensjahres" durch die Wörter „Erreichen der Regelaltersgrenze" ersetzt.

6.
In § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Wartezeit für eine Altersrente" durch die Wörter „Wartezeit von 15 Jahren" ersetzt.

7.
In § 18a Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „Altersrente vom 65. Lebensjahr an" durch das Wort „Regelaltersrente" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 18 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 RVAGAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVAGAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 8 LSVMG Folgeänderungen weiterer Gesetze
... Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, werden jeweils die ...