Artikel 13 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 13 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 2. GSGÄndG Artikel 13

(8053-4-10)

Artikel 13 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 13 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 2. BMWiuBMASBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMWiuBMASBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 70 2. BMWiuBMASBBG Inkrafttreten
... in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 13 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.  ...


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