Artikel 20 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 20 Aufhebung der AFG-Leistungsverordnung 1986



(810-1-19-12)

Die AFG-Leistungsverordnung 1986 vom 2. Januar 1986 (BGBl. I S. 40) wird aufgehoben.



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