Artikel 43 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 43 Aufhebung der AFG-Anpassungsverordnung 1995


Artikel 43 ändert mWv. 5. Mai 2007 AFGAnpV 1995

(810-1-53)

Die AFG-Anpassungsverordnung 1995 vom 11. Mai 1995 (BGBl. I S. 688) wird aufgehoben.



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