Artikel 62 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 62 Aufhebung der SGB III-Leistungsentgeltverordnung 2003



(860-3-4-6)

Die SGB III-Leistungsentgeltverordnung 2003 vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4673) wird aufgehoben.



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