Artikel 64 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007, abweichend Artikel 13 am 01.01.2008
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Artikel 64 Aufhebung der SGB III - Anpassungsverordnung 1998


Artikel 64 ändert mWv. 5. Mai 2007 SGB3AnpV 1998

(860-3-9-1)

Die SGB III - Anpassungsverordnung 1998 vom 18. Juni 1998 (BGBl. I S. 1397) wird aufgehoben.



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