Eingangsformel - Elfte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung (11. EUrlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.04.2007 BGBl. I S. 604 (Nr. 17); Geltung ab 05.05.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 89 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) verordnet die Bundesregierung:



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