Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 11/04 - (zu § 5 Absatz 3 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz) (BVerfGE20070426 k.a.Abk.)

B. v. 26.04.2007 BGBl. I S. 605 (Nr. 17)
Geltung ab 05.05.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 5. Mai 2007 BeamtVG

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (Bundesgesetzblatt I S. 322) ist mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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