Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

Anlage - Detergenzien-Kostenverordnung (DetergKostV)

V. v. 05.05.2007 BGBl. I S. 656 (Nr. 18); aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 72 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 08.05.2007; FNA: 753-12-1 Wasserwirtschaft
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Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis



Gebühren-
nummer
GebührentatbestandGebühr
in Euro
 Prüfung und Bewertung nachstehender Informatio-
nen und Prüfergebnisse im Rahmen eines Antrags
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach
Artikel 5 Abs. 3, auch in Verbindung mit Abs. 5, der
Verordnung (EG) Nr. 648/2004
 
1Informationen und Prüfergebnisse nach den Anhän-
gen II, III und IV Nr. 1 bis 3 der Verordnung (EG) Nr.
648/2004
4.050
bis 17.200
2Prüfergebnisse nach Anhang IV Nr. 4.1 der Verordnung
(EG) Nr. 648/2004
240
bis 1.910
3Prüfergebnisse nach Anhang IV Nr. 4.2 der Verordnung
(EG) Nr. 648/2004
310
bis 3.340




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